Vollständiger österreichischer Vignetten-Guide

Vignettentypen Routenplanung Checkliste

1. Vignettentypen

Österreich bietet drei Hauptvignettenlaufzeiten an. Jede ist sowohl als physischer Aufkleber als auch in digitaler Form erhältlich.

2. Was ist enthalten und was nicht

Enthalten / Nicht enthalten — Österreichische Vignette
LeistungEnthaltenNicht enthalten
Autobahnzufahrt
Schnellstraßenzufahrt
Brennerautobahn (A13)✓ (Sondermaut)
Arlbergtunnel✓ (Sondermaut)
Tauernautobahn (A10)✓ (Sondermaut)
Pyhrnautobahn (A9)✓ (Sondermaut)
Karawankentunnel✓ (Sondermaut)
Felbertauernstraße✓ (Private Maut)
Fahrzeuge bis 3,5 t
Fahrzeuge über 3,5 t✓ (GO-Box erforderlich)
Motorräder✓ (separater Preis)
Einsatz-/MilitärfahrzeugeBefreit
Parkgebühren an Raststätten✓ (separat)

3. Kaufkanäle

Vignetten können über folgende autorisierte Kanäle erworben werden:

4. Digitale Vignette

Die digitale Vignette ist seit 2018 erhältlich und inzwischen das bevorzugte Format. Sie ist direkt mit dem Kennzeichen Ihres Fahrzeugs in der ASFINAG-Datenbank verknüpft.

5. Anbringungsregeln für physische Aufkleber

6. Sondermaut

Mehrere Abschnitte des österreichischen Autobahnnetzes erfordern eine zusätzliche Zahlung über die Standardvignette hinaus. Diese werden separat erhoben und sind in keinem Vignettentyp enthalten.

7. Strafen & Kontrollen

Faktoren der Strafbemessung
FaktorDetail
Keine VignetteVor-Ort-Strafe: 120 €; formelles Verfahren: bis zu 3.000 €
Vignette nicht angebracht (physisch)Wie keine Vignette
Vignette auf abnehmbarer FolieGilt als ungültig; gleiche Strafe
Abgelaufene VignetteWie keine Vignette
Vignette von anderem FahrzeugUngültig; gleiche Strafe
Beschädigte/unleserliche VignetteKann als ungültig behandelt werden
Falsches Kennzeichen (digital)Gilt als keine Vignette
Falsche FahrzeugkategorieUngültig
Sondermaut-UmgehungSeparate Strafe; bis zu 3.000 € pro Abschnitt
WiederholungstäterHöhere Strafen; mögliche Fahrzeugfesthaltung

8. Ausnahmen & Grenzen

9. Beschwerden & Einsprüche

  1. Offiziellen Strafbescheid (Organmandat oder Strafverfügung) einholen.
  2. Einspruchsfrist beachten — in der Regel 4 Wochen ab Ausstellungsdatum.
  3. Schriftlichen Einspruch bei der auf dem Bescheid genannten Behörde einreichen.
  4. Belege beifügen: Kaufbeleg, digitale Vignettenbestätigung o. ä.
  5. Die Behörde prüft den Einspruch und erlässt eine Entscheidung.
  6. Bei Unzufriedenheit: Berufung beim Verwaltungsgericht möglich.
  7. ASFINAG-Kundenservice: +43 800 400 12 400 (gebührenf rei in Österreich).
  8. Verbraucherberatung: Arbeiterkammer (AK) oder lokale Verbraucherschutzorganisation.

10. Glossar der wichtigsten Begriffe

Vignette
Mautaufkleber oder digitale Registrierung, die für die Fahrt auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen erforderlich ist.
ASFINAG
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft; staatlicher Betreiber des österreichischen Autobahnnetzes.
Sondermaut
Zusätzliche Maut auf bestimmten Autobahnabschnitten (z. B. Brenner, Arlberg) über die Standardvignette hinaus.
GO-Box
Elektronisches Gerät für Fahrzeuge über 3,5 t; für die streckenbezogene Mauterhebung.
Organmandat
Vor-Ort-Strafe durch einen Kontrollbeamten; geringerer Betrag als eine formelle Verwaltungsstrafe.
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